Arbeitsbedingungen

Der von allen Lizenznehmern unterzeichnete Label STEP-Verhaltenskodex stützt sich auf international anerkannte Normen und Vereinbarungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der UNO sowie auf zusätzliche Verpflichtungen, welche die Arbeitsbedingungen im Produktionsprozess regeln.

Die Kern-Normen der ILO sind:

Freiwillige Beschäftigung (ILO-Übereinkommen 29 und 105): Keine Zwangsarbeit, keine Sklaven- oder erzwungene Gefängnisarbeit.

Diskriminierungsverbot (ILO-Übereinkommen 100 und 111): Chancengleichheit und Gleichbehandlung für alle, ungeachtet der Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der Religion, der politischen Meinung, der Nationalität, oder der sozialen Herkunft.
 
Keine missbräuchliche Kinderarbeit (ILO-Übereinkommen 138 und 182): Mindestalter für Lohnarbeit ist 15 Jahre bzw. das Ende der obligatorischen Schulpflicht des jeweiligen Landes.

Organisationsfreiheit (ILO-Übereinkommen 87 / 98 / 135 und Empfehlung 143): Recht aller ArbeitnehmerInnen auf Organisationsfreiheit und das Recht, Gewerkschaften zu gründen sowie das Recht auf Tarifverhandlungen.

Darüber hinaus ist für eine sichere Arbeitsumgebung zu sorgen und der grösstmögliche Gesundheits- und Sicherheitsschutz am Arbeitsplatz zu fördern. Körperliche Misshandlung, Androhung von körperlicher Misshandlung, sexuelle und andere Belästigung sowie Einschüchterung durch den Arbeitgeber sind verboten.

Weiter sind die Arbeitszeiten im Einklang mit den geltenden nationalen und internationalen (ILO) Gesetzen und Normen festzulegen. Unter anderem müssen überlange Arbeitszeiten verhindert und ein arbeitsfreier Tag pro Woche sichergestellt sein.

Mit dem Engagement für gute Arbeitsbedingungen unterstützt Label STEP auch die Unternehmen vor Ort, denn der faire Handel schafft zufriedene und motivierte Arbeiterinnen.

Faire Teppichproduktion